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Die Befreiung vom Pflichtangebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
Das Pflichtangebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) verlangt von jedem, der mehr als 30 % der Anteile einer öffentlich gehandelten Kapitalgesellschaft erwirbt, allen anderen Aktionären ihre Aktien zu einem bestimmten Mindestpreis abzukaufen. Der hierdurch bewirkte Kontrahierungszwang bindet beim Angebotspflichtigen Beträge, die sich auf mehrstellige Millionen- bis Milliardenbeträge belaufen können.Aus diesem Grund kommt der Befreiung von der gesetzlichen Angebotspflicht ganz ...

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